Friedhofsordnung und Friedhofs-Gebührenordnung

Die Kirchenverwaltungen unserer vier Ortschaften haben im Lauf des vergangenen Jahres eine neue bzw. erstmalige Friedhofsordnung und Friedhofs-Gebührenordnung erarbeitet. Dabei haben sie sich an der neuen Musterfriedhofssatzung der Diözese Regensburg gehalten und nur ortsspezifische Änderungen vorgenommen. Beide Ordnungen werden demnächst an den verschiedenen Kirchentüren ausgehängt.

Auf Wunsch erhält jeder Interessierte ein Exemplar im Pfarramt.

Folgende Grabnutzungsgebühren und Friedhofinstandhaltungsgebühren wurden beschlossen:

Die unterschiedlichen Gebühren hängen mit den unterschiedlichen Aufwendungen und Leistungen zusammen, bzw. auch mit der unterschiedlichen Notwendigkeit Rücklagen für künftige Maßnahmen zu bilden.

Es sei noch einmal angemerkt, dass Aufwendungen für den Friedhof nicht aus der Kirchenstiftungskasse beglichen werden dürfen, sondern durch die verschiedenen Friedhofgebühren gedeckt werden müssen (Grundsatz: Ein Friedhof hat sich selbst zu tragen!), da die Verwaltung und der Unterhalt eines Friedhofs nicht Aufgaben der Kirchenstiftung sind. Es wären Aufgaben der politischen Gemeinde, die bei uns (zur Zeit) von der Kirchengemeinde freiwillig übernommen worden sind, um die Kosten für die Bürger möglichst gering zu halten.

Die Grabnutzungsgebühren werden jeweils für den Zeitraum der Ruhefrist erhoben. Bei einem Sterbefall werden die bereits bezahlten Jahre auf die wieder neu beginnende Ruhefrist von 20 Jahren angerechnet so dass nur der Differenzbetrag zu bezahlen ist.

Nach Ablauf der Ruhefrist kann das Grab aufgelöst oder die Nutzungsdauer um fünf Jahre verlängert werden.

Die Instandhaltungsgebühren für den Friedhof Herrnwahlthann sind während der Grabnutzungsdauer fünfjährlich jeweils am 1.1. im voraus zu entrichten.

Wenn Sie demnächst den Gebührenbescheid erhalten werden, bzw. schon erhalten haben und es Probleme in irgendeiner Form gibt, melden Sie sich bitte sofort. Es war / ist z.B. für uns nicht immer leicht zu klären, wer eigentlich der Grabnutzungsberechtigte (also unser Ansprechpartner) ist, oder ob und wie lange Interesse besteht, das Nutzungsrecht an einem Grab, dessen Ruhefrist abgelaufen ist, zu verlängern.

 

Und hier die Friedhofsordnungen und Friedhofsgebührenordnungen als PDF-Datei zum herunterladen:

 

Hwth

Hausen

Großmuß

Schneidhart

Grabnutzungsgebühr in €
pro Jahr

 

 

 

 

Einzelgrab

7,50

7,00

5,00

5,00

Urnengrab

 

7,00

 

 

Kindergrab

4,00

 

 

 

Friedhofinstandhaltung in €
pro Jahr

 

 

 

 

Einzelgrab

4,00

 

 

 

Doppel/Dreifachgrab

6,00